Es gilt bisher folgende Ausrückeordnung
Einsatzfahrzeug für die Atemschutznotfalleinheit ist das LF.
Es ist darauf zu achten, dass möglichst voll besetzt (1/9) ausgerückt wird.
Beim Einsatz der Atemschutznotfalleinheit wird grundsätzlich Vollalarm ausgelöst, somit steht im Regelfall genügend Personal zur Verfügung.
Die Mannschaft sollte aus mindestens 2 Gruppenführern bestehen. Die restliche Mannschaft muss Truppführer sein.
Es dürfen nur Atemschutzgeräteträger mit gültiger G26 ausrücken.
Gesamtverantwortlicher für die Atemschutznotfalleinheit ist der Fahrzeugführer. Er hat auch beide 2m Funkgeräte mit Kanal 50 und 31 mitzuführen und Kontakt mit der Einsatzleitung aufzunehmen.
Er ist für die rechtzeitige Ablösung durch Neues Personal bei längeren Einsätzen zuständig.
Verantwortlich für den eigentlichen Rettungstrupp ist der 2. Gruppenführer. Er teilt seinem Rettungstrupp die einzelnen Funktionen zu.
Im Einsatzfall trifft er die Entscheidungen die für die Rettung vor Ort notwendig sind.
Die restliche Mannschaft ist für die Logistik verantwortlich (Aufbau Wasserversorgung, Belegung des freien Abganges am Verteiler, Unterstützung des Rettungstrupp je nach Notwendigkeit)
Bei längeren Einsätzen ist sie auch gleichzeitig die 1. Ablösung.
Es gelten grundsätzlich die FwDV 7, sowie die Dienstanweisung Atemschutz der Feuerwehr Reutlingen.
Die nicht ausgerückte Mannschaft bleibt, sofern sie nicht anderweitig in den Einsatz / Wachbesetzung integriert wird, im Feuerwehrhaus anwesend, bis eine Rückmeldung über das weitere Notwendigwerden von Ablösungen geklärt ist. Der Dienstranghöchste nimmt hier dann die weiteren Einteilungen vor. Gegebenenfalls nimmt er Kontakt zum Einheitsführer der ausgerückten Notfalleinheit auf. Sollte die Ablösung auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt werden, kann die anwesende Mannschaft bis dahin wegtreten.
gültig ab 05.04.2008 / HBM F. Wittel


